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Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich zur Reduzierung des Papier- und Verwaltungsaufwands  online. Beachten Sie hierzu auch die u.g. spezifischen Bewerbungsvoraussetzungen.

Sollten bei der  Online-Bewerbung wider Erwarten Schwierigkeiten auftreten, können Sie sich auch mittels der Bewerbungsbögen im PDF-Format (s.u.) bewerben.

Postanschrift

Filmakademie Baden-Württemberg
Akademiehof 10
71638 Ludwigsburg


Bewerbungsfrist:

15. Februar jeden Jahres


Bewerbungs-/Zulassungsvoraussetzungen

Die spezifischen Bewerbungsvoraussetzungen für die einzelnen Studiengänge und -schwerpunkte entnehmen Sie bitte - dies gilt auch im Falle einer Online-Bewerbung - den Bewerbungsbögen sowie den PDF-Dokumenten mit wichtigen Informationen zur Bewerbung für die einzelnen Studiengänge:

Die bei der Bewerbung nachzuweisenden studienbezogenen Praktika müssen bei Produktionsfirmen, TV-Sendern, Verleihern und Medienunternehmen durchgeführt werden. Die Filmakademie bietet ebenfalls Praktika an, die bei der Bewerbung angerechnet werden können, allerdings keine Praktika im Rahmen von laufenden Filmproduktionen.

Für weitere Informationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zum Hochschulzugang in Baden-Württemberg klicken Sie bitte hier:
 http://mwk.baden-wuerttemberg.de/hochschulzugang/


Ablauf und Termine des Bewerbungsverfahrens

  • Für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis spätestens 15. Februar für den Studienbeginn im darauf folgenden Oktober gilt das Datum des Poststempels 
  • Versand einer Bestätigung über den Eingang der Unterlagen und einer allgemeinen Information über die Prüfungstermine
  • Vorauswahl (ohne Anwesenheit der Bewerber/innen)
  • Bescheid über Einladung zur Aufnahmeprüfung (Mitte April bis Mitte Juni)
  • Aufnahmeprüfungen (Mitte April bis Mitte Juli)
  • Versand der Zu- und Absagen (Anfang April bis Ende Juni)
  • Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen (Mai bis Juli)

Bitte beachten Sie:
Telefonische Auskünfte bezüglich Zu- und Absagen werden nicht erteilt.

ACHTUNG!

Gemäß Zulassungsverordnung der Filmakademie Baden-Württemberg §9 kann die Eignungsprüfung nach §2 nur zwei Mal wiederholt werden.

Bitte nehmen Sie sich Zeit, die Informationen zur Bewerbung genau zu prüfen. Sollten Sie dann noch allgemeine Fragen haben, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit dem Studentensekretariat ( studentensekretariat(at)filmakademie.de)