Die Filmakademie Baden-Württemberg ist in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH organisiert. Seit 1997 wird die Filmakademie aus dem Haushalt des Landes Baden-Württemberg finanziert. Gegenstand des Unternehmens ist die projektbezogene Ausbildung, die Forschung und Entwicklung im Bereich der Filmgestaltung und Film- und Medienproduktion.
Die Filmakademie Baden-Württemberg gehört dem tertiären Bildungsbereich an. Nach dem vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Filmakademiegesetzes vom 07. Mai 2003 ist die an der Filmakademie nach vier Jahren erfolgreich abgeschlossene Ausbildung vergleichbaren berufsbefähigenden Abschlüssen an staatlichen Kunsthochschulen gleichgestellt und somit staatlich anerkannt.