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Informationen für Studierende

Wiederholung einer Prüfung
Die Voraussetzungen für die Wiederholung einer Prüfung sind in §13 der Prüfungsordnung festgehalten. Die Anmeldung erfolgt per Formular. Bitte geben Sie dieses ausgefüllt bei Ute Puschmann/Prüfungsamt ab.

Formular zum Herunterladen

Rückmeldung zum neuen Semester
Formulare für die Rückmeldung (mit Überweisungsträger) werden über die Fächer der Studierenden verteilt. Auf dem Formular ist der genaue Rückmeldungszeitraum für das jeweilige Semester aufgeführt. Wenn der Nachweis über die Bezahlung des Beitrages für das Studentenwerk nicht fristgemäß erbracht ist, wird die Zulassung zum Studium widerrufen. Die Exmatrikulation erfolgt unverzüglich.

Antrag auf Urlaubsjahr
Der Antrag auf ein Urlaubsjahr muss schriftlich beim Prüfungsamt gestellt werden. Urlaubsanträge werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt, z.B. wenn es sich um qualifizierte Praktika in einer Produktionsfirma oder bei einem Sender bzw. Studienaufenthalte an einer ausländischen Hochschule handelt, die entsprechend nachgewiesen werden müssen.

Wahl der Studienfächer
Zum Ende eines Studienjahres im Juni/Juli wählen die Studierenden ein oder mehrere Fächer für ihr nächstes Studienjahr.

Wahl am Ende des ersten Jahres („Film und Medien“):
Für das erste Semester des zweiten Jahres können die Studierenden das Fach wählen, das sie studieren und in dem sie die Aufnahmeprüfung gemacht haben.
Für das zweite Semester des zweiten Jahres gilt § 11, Abs. 4 der Prüfungsordnung.

Wahl am Ende des zweiten Jahres („Film und Medien“):
Im Projektstudium (drittes und viertes Studienjahr) ist der Studiengang Pflicht, für den die/der Studierende aufgenommen wurde. Es gilt auch hier § 11, Abs. 4 der Prüfungsordnung.

Wahl im Studiengang Produktion
Studierende aller vier Studienjahre wählen die Projekte, die sie produzieren möchten. Als Diplomarbeit muss ein Projekt gewählt werden, das im letzten Studienjahr (Szenischer Film, Dokumentarfilm, Werbefilm, Serienformate etc.) realisiert wird. Für die Wahlpflichtfächer Animation & Vfx Producing, Creative Producing, International Producing und Serien Producing finden Aufnahmegespräche statt, da nur eine begrenzte Anzahl Studierender teilnehmen kann.

Wahl der Projektstudiengänge (Quereinstieg)
Man studiert in beiden Jahren in dem Studiengang, für den man aufgenommen wurde. Im Studiengang Filmmusik/Sounddesign können im ersten Jahr ein oder mehrere Projekte frei gewählt werden. Im zweiten Jahr muss ein Regieprojekt aus dem dritten oder vierten Studienjahr bearbeitet werden.

Die Entscheidung über die Ergebnisse der Fächerwahl gibt das Prüfungsamt Ende Juli bekannt.

Antrag auf Verlängerung der Diplombearbeitungszeit
Es gilt § 19 der Prüfungsordnung. Der Antrag muss in schriftlicher Form (informell) beim Prüfungsamt gestellt werden und eine Begründung für die Verlängerung enthalten. Antragsfrist: 01.08. bis 30.09.

Anmeldung zur Diplomprüfung
Das Prüfungsamt gibt die Anmeldefrist jeweils bekannt. Für die Anmeldung ist das beigefügte Formular zu verwenden.

Starter-Info
Hier finden Erstsemester/innen weitere nützliche Hinweise für einen erfolgreichen Start ins Studium

 Anträge auf Gebührenbefreiung
Gemäß Landeshochschulgebührengesetz kann unter bestimmten Umständen ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden. Siehe auch "Informationen zu Studiengebühren der Filmakademie Baden-Württemberg"