BEWERBUNGSFRISTEN
15.02. eines jeden Jahres
WICHTIGE HINWEISE ZU IHREN BEWERBUNGSUNTERLAGEN
- Bitte stellen Sie bereits
im Vorfeld sicher, dass Sie
alle erforderlichen Unterlagen und schriftliche Nachweise (wie z.B. Praktika-Bescheinigungen, Zeugnisse, ggf. Sprach-/Kursnachweise, etc.)
vollständig vorliegen, um diese innerhalb Ihrer Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal hochzuladen. (
siehe hierzu "Bewerbungsinformationen")
-
Studienbewerber aus dem Ausland werden gebeten, ausländische Bildungsnachweise zur Anerkennung auf Gleichwertigkeit
bereits im Vorfeld in den Monaten November + Dezember bei der Akademie der Bildenden Künste Stuttgart (ABK) einzureichen (
siehe hierzu FAQ - "Bewerbungen aus dem Ausland").
- Mit der Bewerbung eingereichte Arbeitsproben müssen exakt den formalen Vorgaben (hinsichtlich Anzahl, Format, Datenumfang, zeitliche Limitierung, etc.) entsprechen - wir akzeptieren keine Bewerbungen, die entgegen der Vorgabe mehrere oder zeitlich zu lange Arbeitsproben enthalten!
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige und den Vorgaben entsprechende Studienbewerbungen im Aufnahmeverfahren berücksichtigt werden können!
HINWEIS ZUR PRAKTISCHEN ERFAHRUNG
Ein gewisses Maß an praktischer Vorerfahrung innerhalb der Film- und Medienbranche ist sehr wichtig und daher eine Zulassungsvoraussetzung gemäß unserer Prüfungsverordnung. Das Studium an der FABW baut auf diese Vorerfahrung auf.
Sie können diese praktische Erfahrung bei Sendern, Produktionsfirmen, Redaktionen, Verlagen, Agenturen, aber auch am Theater erlangen, um hier nur einige Beispiele zu nennen. Bitte fragen Sie bei potenziellen Arbeitgeber*innen nach sog. „Orientierungspraktika“.
Bis zum Bewerbungsschluss Mitte Februar müssen Bewerber*innen für das Grundständige Studium mindestens 6 Monate praktische Erfahrung schriftlich nachweisen können, bis zum potenziellen Studienbeginn dann insgesamt 12 Monate.
Ausbildungen wie z.B. Mediengestalter*in o.Ä. erfüllen diese Anforderung der praktischen Erfahrung vollumfänglich. Sofern Sie bereits als Freelancer auf selbständiger Basis in der Branche gearbeitet haben, so können diese Erfahrungen durch Handelsregisterauszüge und/oder Auftragsbestätigungen oder ggf. Abrechnungen schriftlich nachgewiesen werden.