Beschwerdestelle
Die Beschwerdestelle ist die zentrale Anlaufstelle für Hochschulangehörige und Gäste, die sich wegen einer Benachteiligung, Diskriminierung oder sexuellen Belästigung beschweren möchten.
Grundlage der Arbeit der Beschwerdestelle sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die hochschulinterne Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung sowie – im Rahmen studentischer Filmproduktionen und filmpraktischer Lehrveranstaltungen – die Grundsätze des Respect Code Film.
Mit der Einreichung einer Beschwerde wird ein formelles Beschwerdeverfahren eingeleitet.
Die Beschwerdestelle prüft den vorgetragenen Sachverhalt unparteiisch, vertraulich und zügig.
Hierzu werden die erforderlichen Informationen erhoben und – soweit notwendig – die am Verfahren beteiligten Personen angehört. Auf Grundlage der Sachverhaltsaufklärung bewertet die Beschwerdestelle den Sachverhalt im Hinblick auf die einschlägigen rechtlichen und hochschulinternen Regelungen und informiert die beschwerdeführende Person über das Ergebnis der Prüfung. Sofern erforderlich, empfiehlt sie angemessene Schutz- oder Folgemaßnahmen oder leitet ihre Einschätzung an die zuständigen Stellen der Hochschule weiter.
Das Verfahren in Kürze
--> Beschwerdeeingang & Informationsgespräch
--> Erfassung
--> Sachverhaltsprüfung
--> Informationssammlung
--> Anhörung der Parteien
--> Bewertung
--> Lösungsfindung & Entscheidung
--> Rückmeldung
--> Maßnahmenumsetzung & Dokumentation
--> Nachverfolgung & Verfahrensabschluss
Anonyme Beschwerden können nicht bearbeitet werden, da eine sachgerechte Prüfung und die Wahrung der Verfahrensrechte aller Beteiligten dies ausschließen. Anonyme Hinweise können jedoch Anlass für präventive Maßnahmen sein.
Die Beauftragten der Beschwerdestelle sind zur Neutralität verpflichtet und behandeln alle im Verfahren bekannt gewordenen Informationen vertraulich.