Hinweisgeberportal der FABW
Wir verpflichten uns zur Förderung und Unterstützung einer Kultur, die Mitarbeitende ermutigt sich zu Wort zu melden, wenn sie am Arbeitsplatz auf ein Verhalten stoßen, das unethisch oder illegal ist oder gegen die Werte unseres Verhaltenskodexes verstößt.
Hinweisgebend ist eine wichtige Informationsquelle zur Aufdeckung von gesetzwidrigem oder unethischem Verhalten, das korrigiert werden muss und die Filmakademie setzt alles daran, Hinweisgebende vor Benachteiligungen, Vergeltung und Diskriminierung zu schützen.
Wer kann melden?
Hinweise können von aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitenden, Mitgliedern der Geschäftsführung, Aufsichtsratsmitgliedern, leitenden Angestellten, Lieferfirmen und Dienstleistenden, Praktikant*innen und anderen Geschäftspartner*Innen abgegeben werden. Dies gilt auch für Verwandte, Angehörige oder Eheleute dieser Personen.
Was kann gemeldet werden?
Voraussetzung für eine Meldung ist, dass die meldende Person vernünftigerweise glaubt, dass die Offenlegung vergangenes, gegenwärtiges oder wahrscheinliches zukünftiges Fehlverhalten aufzeigt, das ordnungsgemäß in eine oder mehrere der folgenden Kategorien fällt:
- Diebstahl, Unterschlagung und Veruntreuung, Betrug
- Bestechung und Korruption
- wettbewerbs- und kartellrechtliche Verstöße
- Diskriminierung und Belästigung
- Interessenskonflikte
- Verstöße im Bereich Umwelt, Gesundheit und Sicherheit
- Verletzung von Menschrechten
- Datenschutz und Informationssicherheit
- Sanktionsverstöße
Zur Richtlinie des Hinweisgeberportals (externer Link)