Studiengebühren
Liebe Studienbewerber*innen,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie bereits heute darauf hinweisen, dass das Land Baden-Württemberg eine Gesetzesänderung zum Landeshochschulgebührengesetz ab Wintersemester 2017/2018 initiiert hat.
Diese Gesetzeserhebung sieht vor, dass in bestimmten Konstellationen Eigenbeiträge von Studierenden zu leisten sind. Dies betrifft folgende Studierende:
Internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern
Für Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, erhebt das Land künftig einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro je Semester.
Zweitstudium
Für Studierende, mit einem bereits in Deutschland abgeschlossenen Erststudium (Bachelor oder Master) sieht die Gesetzesänderung Gebühren für ein Zweitstudium in Höhe von 650,00 Euro je Semester vor.
Die Landesregierung hat den Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, da sie Einnahmensteigerung als bessere Alternative gegenüber drastischen Einschnitten im Wissenschaftsbereich und beide Komponenten für maßvoll und in der Sache vertretbar erachtet.
Nach wie vor wird es in Baden-Württemberg keine allgemeinen Studiengebühren für das Erststudium geben!
Bitte informieren Sie sich gerne ausführlich, auch zu den vorgesehenen Ausnahmen zu Gebührenerlass bzw. Gebührenermäßigung, über die Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg via folgendem Link:
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
FILMAKADEMIE BADEN-WÜRTTEMBERG
WICHTIGER HINWEIS ZUM THEMA STUDIENGEBÜHREN
Folgende Studienschwerpunkte sind als 2,5-jährige Diplomaufbaustudiengänge von den Zweitstudiengebühren befreit:
1. ANIMATION / ANIMATION & EFFECTS PRODUCING
2. INTERAKTIVE MEDIEN
3. FILMMUSIK
4. FILMTON / SOUNDDESIGN
5. MOTION DESIGN
6. FERNSEHJOURNALISMUS
7. SZENENBILD
8. ANIMATION / TECHNICAL DIRECTING