Nächste Termine

Keine Ereignisse gefunden.

  • A-
  • A+

Antidiskriminierungsberatung und Beschwerdestelle

Wir hören zu!

Die Filmakademie Baden-Württemberg steht für einen von Achtung und Toleranz geprägten Arbeits- und Studienort, an dem ein freundlicher, wertschätzender und respektvoller Umgang gepflegt wird. Diskriminierung und Belästigung werden von der Filmakademie Baden-Württemberg nicht geduldet.

Dennoch kann es im Studium oder am Arbeitsplatz zu Situationen kommen, die verunsichern, irritieren, benachteiligen oder beängstigen. Zur Unterstützung in diesem Situationen stehen wir als Berater*innen zur Seite. Die Beratung ist anonym und vertraulich.

beratung@filmakademie.de

 

Wenn Sie diskriminierendes Verhalten erleben oder beobachten

Verbale oder non-verbale Herabwürdigung wegen

  • der Hautfarbe oder ethnischen Herkunft
  • der sozialen Herkunft
  • des Geschlechts
  • der Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters und des Körpers
  • der sexuellen Identität

 

Wenn Sie sexuell belästigt werden

Sexuelle Belästigung liegt laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, wenn das Verhalten einer oder mehrerer Personen unerwünscht, übergriffig und einseitig ist. Sexuelle Belästigung verletzt die Würde der Betroffenen, ist beschämend, erniedrigend und beleidigend.

Sexuelle Belästigung und Gewalt kann sich gegen jede Person richten. Frauen, Schwarze Menschen und People of Color, LGBTQIA+ und Menschen mit Behinderungen machen besonders häufig sexualisierte Diskriminierungserfahrungen. Noch größere und besondere Vulnerabilität besteht bei Überlagerung und Verschränkung mehrerer Diskriminierungsebenen.

 

Es gibt verschiedene Formen der sexuellen Belästigung

  • verbal

als sexuell anzügliche Bemerkung oder Witz, als aufdringlicher, beleidigender oder

unangemessener Kommentar

  • non-verbal

als aufdringliches Starren, Hinterherpfeifen, Exhibitionismus, unerwünschte E-Mail, Verbreiten von pornografischem Material

  • physisch

als unerwünschte Berührung oder körperliche Gewalt

 

Sexuelle Belästigung ist verboten. 

Die Grenze zwischen einem Flirt und einer sexuellen Belästigung ist klar definiert. Flirts entstehen in beiderseitigem Einverständnis. Ein übergriffiges Verhalten geschieht ohne das Einverständnis der anderen Person. Nehmen Sie Ihre Empfindung ernst, wenn Sie eine Situation als unangenehm, unangemessen oder beängstigend erleben oder eine solche beobachten.

Laut Gesetz liegt die Deutungshoheit bei den Betroffenen. Belästigung liegt also auch vor, wenn etwas vermeintlich scherzhaft gemeint ist und die Würdeverletzung nicht beabsichtigt wird, Betroffene sich jedoch belästigt fühlen.

Alle Personen mit Leitungs-, Betreuungs- und Lehraufgaben sind dafür zuständig und verpflichtet, Betroffene dazu zu ermutigen sich durch die Beratungsstellen Unterstützung zu holen. Sie sind verpflichtet bei Vorliegen eines Verdachts unmittelbar die Beschwerdestelle über den Vorfall zu informieren.

 

Wenn Sie Fragen und Zweifel haben, und diese in einem geschütztem Raum thematisieren möchten.

Alle Beratenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Wir unterstützen Sie dabei, das Geschehene einzuordnen und zu verarbeiten, klären mit Ihnen gemeinsam Ihre Handlungsoptionen und informieren Sie über weitere Beratungsangebote. Außerdem finden Sie hier Hilfe bei der Entscheidung, ob eine förmliche Beschwerde eingereicht werden sollte.

 

Wenden Sie sich an die Beschwerdestelle

Eine förmliche Beschwerde kann bei der Beschwerdestelle eingereicht werden. Die Beschwerde eröffnet ein Verfahren, das die Hochschulleitung involviert und bei dem die Namen der Beteiligten bekannt werden. Es unterliegt dann also nicht mehr der Vertraulichkeit. Die Hochschulleitung wird jedoch Ihre Schutzbelange berücksichtigen und darauf hinwirken, dass der*dem Beschwerdeführenden kein Nachteil entsteht. Das Verfahren eröffnet die Möglichkeit, Sanktionen gegen die diskriminierenden Personen zu verhängen.

beschwerde@filmakademie.de

 

Sie können unser Beratungsangebot auch unter Wahrung Ihrer Anonymität nutzen, indem Sie eine dritte Person Ihres Vertrauens einschalten oder die Beratung unter Verwendung eines Pseudonyms wahrnehmen.

 

Richtlinie der FABW zum Schutz vor Diskriminirung und Belästigung (2023)

Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an der Filmakademie Baden-Württemberg

*AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/

 


Beratungsstelle

Ute Härter
Vertrauliche Beratung
Tel:+49714196982302
E-Mail

Ute Härter
Ute Härter

Beratungsstelle

Sujatha Dovgal
Vertrauliche Beratung
Tel:+49 7141 969 82 106
E-Mail

Sujatha Dovgal
Sujatha Dovgal

Beschwerdestelle nach dem AGG

Matthias Wagenführ
Beschwerdestelle (AGG*)
Tel:+49 7141 969 82661
E-Mail

Matthias Wagenführ
Matthias Wagenführ

Beschwerdestelle nach dem AGG

Jessica Layher
Beschwerdestelle (AGG*)
Tel:+49 7141 969 82 390
E-Mail

Jessica Layher
Jessica Layher
Ute Härter
Ute Härter
Vertrauliche Beratung
Sujatha Dovgal
Sujatha Dovgal
Vertrauliche Beratung
Matthias Wagenführ
Matthias Wagenführ
Beschwerdestelle (AGG*)
Jessica Layher
Jessica Layher
Beschwerdestelle (AGG*)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Staatsministerin für Kultur und Medien