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FABW-Regelung zur Anreise oder Rückkehr aus Corona-Risikogebieten/Risikoregionen an die Filmakademie

Stand: 10.11.2020

Regelung für Berufs- und Bildungspendler*innen im Rahmen der Arbeit, der Lehre und des Studiums an der FABW:

1) Die Einreise aus Risikogebieten im Ausland wird an der FABW analog zur "CoronaVO EQT" (Baden-Württemberg) behandelt.

Zusammenfassung:

Berufspendler*innen aus internationalen Risikogebieten können nach Baden-Württemberg unter den folgenden Ausnahme-Bedingungen einreisen:

wenn sie...
a) einen aktuellen, negativen COVID19-Testnachweis mit sich führen (das Testergebnis darf bei der Einreise nicht älter als 48h alt sein),
b) eine schriftliche Arbeits-Bescheinigung der FABW mit sich führen (die Bestätigungen können von der Personalabteilung über honorar(at)filmakademie.de angefordert werden),
c) keine einschlägigen COVID19-Symptome aufweisen.

Darüber hinaus fordert die FABW aufgrund der gegebenen Fürsorgepflicht von diesen Personen, dass sie

d) den negativen Covid19-Testnachweis vor Antritt an der FABW an die Hygienebeauftragung (hygienebeauftragung(at)filmakademie.de) übermitteln.

FürBerufspendler*innen und Personen mit Wohnsitz in europäischen Grenzregionen gelten zum Teil gesonderte Regelungen/Ausnahmen, welche hier unter §2 aufgeführt werden:
Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

>> Wir bitten die Abteilungen der Lehre, die oben genannten Voraussetzungen für ihre Dozierenden aus internationalen Risikogebieten eigenständig und in Rücksprache mit der Hygienebeauftragung zu erfüllen.

2) Die Anreise/Einreise aus Risikoregionen im Inland ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesetzlich reglementiert.
Studierende, Beschäftigte und Dozierende (ohne COVID-19-Symptome) aus innerdeutschen Risikoregionen können bis auf Weiteres ohne Test- oder Quarantäne-Auflagen die FABW betreten.
>> Es gelten hierbei die aktuellen Zutrittsbestimmungen der FABW.

Hinweis zur Unterkunft:
Wir weisen die Dozierenden darauf hin, dass die Hotelbetriebe in Ludwigsburg Geschäftsreisende aufnehmen, hierfür ist ebenfalls die Bereithaltung eines negativen COVID-19-Tests (nicht älter als 48 Stunden) notwendig.

Sofern Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren gilt folgende Meldepflicht bzw. Meldekette:

Studierende:

Bitte melden Sie die Rückkehr aus einem Risikogebiet per Mail an Beate Pfennigwerth (Leitung Studienreferat) - für Studierende des Animationsinstitutes – Constanze Bühner.

Teilnehmer*innen Atelier Ludwigsburg-Paris:

Bitte melden Sie die Rückkehr aus einem Risikogebiet per Mail an die Programm-Koordinatorin Anne Christine Knoth sowie (cc) an Beate Pfennigwerth (Leitung Studienreferat).

Mitarbeitende:

Bitte melden Sie die Rückkehr aus einem Risikogebiet per Mail an die für Sie zuständige Abteilungsleitung sowie (cc) an Günter Herwig (Leitung Personal & Honorare) – für Beschäftigte des Animationsinstitutes Heike Mozer sowie (cc) Andreas Hykade.

Projektbetreuende:

Bitte melden Sie die Rückkehr aus einem Risikogebiet per Mail an Thomas Lechner (Zentrale Herstellungsleistung) sowie (cc) an Günter Herwig (Leitung Personal & Honorare) – für Projektbetreuende des Animationsinstitutes Constanze Bühner.

Gastlehrende:

Bitte melden Sie die Rückkehr aus einem Risikogebiet per Mail an die für Sie zuständige Studienkoordination bzw. Projektbetreuung sowie (cc) an die zuständige Studienleitung – für das Animationsinstitut Constanze Bühner.

 

Alle PCR-Testergebnisse, sowohl vom Erst-Test als auch vom Zweit-Test senden Sie bitte per Mail an den Hygienebeauftragten der Filmakademie (Bernd Michalek) unter hygienebeauftragung(at)filmakademie.de

Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.

 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Staatsministerin für Kultur und Medien