Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Filmakademie Baden-Württemberg ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) (externer Link) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Filmakademie Baden Württemberg: externer Link: https://www.filmakademie.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG (externer Link)vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
- teilweise Alternativtexte für grafische Bedienelemente und Fotos (Beispiel: Slider auf Startseite, Bildergalerien)
- teilweise falsche Auszeichnung von Strukturelementen
- Bedienbarkeit eingeblendeter Inhalte (Beispiel: Ausklappmenü)
- Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- Syntax Programmiersprache
- eindeutige Auszeichnung von Bedienelementen (Beispiel: Navigation)
- Videos teilweise ohne Untertitel und Audiodeskription
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
2. Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15.09.2024 erstellt, letzte Aktualisierung: 22.09.2025.
3. Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Filmakademie Baden-Württemberg
Akademiehof 10
71634 Ludwigsburg
Telefon: 07141 969 82 100
E-Mail: barrierefrei@filmakademie.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal vier Wochen) zu beantworten.
4. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Extern: Landeszentrum Barrierefreiheit
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 L-BGG wird hingewiesen.