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Bewerbung zum Studium an der Filmakademie

Herzlich Willkommen auf den Bewerbungsseiten der Filmakademie Baden-Württemberg!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium bei uns.

WICHTIG:

Bitte lesen Sie sich die Informationen sowie die PDF-Dokumente mit Informationen über die spezifischen Bewerbungsvoraussetzungen der einzelnen Studiengänge und Studienschwerpunkte aufmerksam durch, bevor Sie mit Ihrer Registrierung im Online-Bewerbungsportal beginnen!

Unser Online-Bewerbungsportal wird am 06.01.2024 freigeschaltet! Den Link zum Bewerbungsportal finden Sie hier.

Sollten Sie keine Antworten auf Ihre Fragen finden, können Sie die Mitarbeitenden des Studierendenreferates gerne kontaktieren.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
 

AKTUELLE TERMINE:

06.01.2024: Freischaltung des Online-Bewerbungsportals

15.02.2024 (bis 23:59 Uhr): Ende der Bewerbungsfrist (Datum der Einreichung über das Online-Portal)

AUSNAHME:
30.04.2024
(bis 23:59 Uhr): Ende der Bewerbungsfrist für den Diplomaufbaustudiengang Journalistischer Film (Datum der Einreichung über das Online-Portal)

ZUSÄTZLICHE HINWEISE

HINWEIS ZUR BEGABTEN-AUFNAHME

Sollten Sie keine Allgemeine Hochschulreife/Abitur vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, den Zugang zum Studium an der Filmakademie über den sogenannten Begabtenpassus gemäß § 10 unserer Zulassungsprüfungsverordnung zu erlangen.  

Innerhalb der Eignungsprüfung führen diese Bewerber*innen ein zeitlich erweitertes Aufnahmegespräch mit der Prüfungskommission, hinsichtlich fachspezifischer wie auch allgemeinbildender Kenntnisse in Bezug auf die angestrebte Studienrichtung.

HINWEIS ZUR PRAKTISCHEN ERFAHRUNG

Ein gewisses Maß an praktischer Vorerfahrung innerhalb der Film- und Medienbranche ist sehr wichtig und daher eine Zulassungsvoraussetzung gemäß unserer Prüfungsverordnung. Das Studium an der FABW baut auf diese Vorerfahrung auf.

Sie können diese praktische Erfahrung bei Sendern, Produktionsfirmen, Redaktionen, Verlagen, Agenturen, aber auch am Theater erlangen, um hier nur einige Beispiele zu nennen. Bitte fragen Sie bei potenziellen Arbeitgeber*innen nach sog. „Orientierungspraktika“.

Bis zum Bewerbungsschluss Mitte Februar müssen Bewerber*innen für das Grundständige Studium mindestens 6 Monate praktische Erfahrung schriftlich nachweisen können, bis zum potenziellen Studienbeginn dann insgesamt 12 Monate.

Ausbildungen wie z.B. Mediengestalter*innen o.Ä. erfüllen diese Anforderung der praktischen Erfahrung vollumfänglich. Sofern Sie bereits als Freelancer auf selbständiger Basis in der Branche gearbeitet haben, so können diese Erfahrungen durch Handelsregisterauszüge und/oder Auftragsbestätigungen oder ggf. Abrechnungen schriftlich nachgewiesen werden.

 

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Staatsministerin für Kultur und Medien