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Der Chancengleichheits- und Gleichstellungsplan ist eine Bestandsaufnahme und beschreibende Auswertung der Beschäftigtenstruktur der Filmakademie. Mit den im Plan festgelegten Zielen und personellen, organisatorischen, fortbildenden und qualifizierenden Maßnahmen soll er die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern, sowie auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken.

Der Plan orientiert sich am Chancengleichheitsgesetz und am Landeshochschulgesetz des Landes und berücksichtigt das Bundesgleichstellungsgesetz sowie die Mindestanforderungen der EU-Richtlinien zur Beantragung von EU-Projektfördergeldern für die Teilnahme an den Horizon Europe Projekten (EMIL und MAX-R).

Darüber hinaus ist er ein wesentliches Instrument der Personalplanung und Personalentwicklung und bildet eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige gezielte Förderung von Frauen.

Die Beauftragten für Chancengleichheit begleiten die Fortführung und regelmäßige Evaluierung des Chancengleichheit- und Gleichstellungsplans, achten auf die Durchführung und Einhaltung und unterstützen die Geschäftsführung bei dessen Umsetzung.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Staatsministerin für Kultur und Medien