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FAQ rund um die Bewerbung an der Filmakademie

Um Ihnen die Bewerbung zu erleichtern, haben wir einen Fragenkatalog und die dazu gehörenden Antworten für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie darüber hinaus noch Informationen benötigen, können Sie diese gerne über das Studienreferat (Tel. 07141 / 969 – 82136 oder 969 - 82104 oder 969 - 82110) erhalten.

Antwort: Für das grundständige Studium im Studiengang Film + Medien in der Regel 12 Monate und für den Studiengang Produktion in der Regel 12 Monate. Angerechnet werden nur Praktika, die nach der Schulzeit erworben wurden.

Antwort: Praktikum/Berufserfahrung in der Film- und Medienbranche, zum Beispiel bei Sendern, Produktionsfirmen, Redaktionen, Agenturen, am Theater, ggf. in Verlagen oder anderen Medienunternehmen.

Antwort: Ja. Sollten Sie keine Allgemeine Hochschulreife vorweisen können, gibt es die Möglichkeit eine „besondere Begabung“ durch das Bestehen einer Eignungsprüfung nachzuweisen.

Antwort: Die Filmakademie bietet keine allgemeinen Praktika wie z.B. Schulpraktika an. In der Abteilung Forschung & Entwicklung des Animationsinstituts können Praktika - welche im Rahmen einer entsprechenden Studien- und Prüfungsverordnung einer anderen Hochschule zwingend vorgeschrieben sind - absolviert werden. Eine entsprechender Nachweis der Hochschule über das vorgeschriebene Praktikum, einschließlich des Zeitraumes und eventueller Praktikumsvorgaben, ist der Bewerbung beizufügen.

Antwort: Praktika müssen bis zum Studienbeginn abgeschlossen sein, jedoch sollten bis zum Bewerbungsschluss mindestens 6 Monate nachgewiesen werden können.

Antwort: Man kann sich 3 Mal an der Filmakademie bewerben.

Antwort: Grundsätzlich ist ein Quereinstieg ins Projektstudium möglich.

Antwort: Wir bitten Sie, sich an die genannten Vorgaben zu halten. Eine Berücksichtigung längerer Arbeitsproben kann nicht gewährleistet werden.

Antwort: Grundsätzlich ja, ggf. mit erneuter Eignungsprüfung. Nähere Informationen sind im Prüfungsamt erhältlich.

Antwort: Seit dem Wintersemester 2017/2018 erhebt das Land Baden-Württemberg Zweitstudiengebühren (650,- € pro Semester) - sofern das Erststudium in Deutschland absolviert wurde - sowie Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern (1.500,- € pro Semester). Ausgenommen von den Zweitstudiengebühren sind die 2,5-jährigen Diplomaufbaustudiengänge an der FABW (Animation/Animation&Effects Producing, Animation/Technical Directing, Interaktive Medien, Motion Design, Fernsehjournalismus, Filmton/Sounddesign, Filmmusik, Szenenbild).

 

Antwort: Das Studium schließt mit dem Diplom der Filmakademie Baden-Württemberg ab. Gemäß dem Akademiengesetz gehört die Filmakademie Baden-Württemberg GmbH dem tertiären Bildungsbereich an. Die an der Filmakademie erfolgreich abgeschlossene Ausbildung steht nach Landesgesetz Baden-Württemberg vergleichbaren berufsbefähigenden Abschlüssen an Staatlichen Kunsthochschulen gesetzlich gleich. Die Filmakademie ist keine nichtstaatliche Hochschule, sondern zu 100% eine Tochter des Landes Baden-Württemberg. Sie ist daher nicht vom Wissenschaftsrat akkreditiert.

Antwort: Nein, bitte wenden Sie sich an das Studentendorf Ludwigsburg: E-Mail: studentendorf-lb(at)sw-stuttgart.de Sie können uns jedoch gerne Ihr Wohnungsgesuch zusenden. Wir hängen dieses am „Schwarzen Brett“ der Hochschule aus.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Staatsministerin für Kultur und Medien